Die Thailändische StVO
Die Thailändische Straßenverkehrsordnung aus dem Jahr 1979
Unterzeichnet am 15. März 1979 von
König BHUMIBOL ADULYADEJ
im 34. Jahr seiner Regentschaft
Seiner Majestät, dem König, hat es in seiner Güte gefallen, zu verkünden,
dass ein Gesetz zum Straßenverkehr nützlich erscheint.
Durch und mit Beratung und Zustimmung des Nationalen Gesetzgebenden Parlaments,
amtierend als Nationalversammlung, und verordnet durch den König, wird daher wie
folgt beschlossen:

Inhalt
§ 1, Der Gebrauch von Fahrzeugen
§ 2, Verkehrssignale und Verkehrsschilder
§ 3, Das Benutzen von Straßen
1. Das Führen von Fahrzeugen
2. Überholen und Vorbeifahren
3. Anfahren, Abbiegen und das Wenden von Fahrzeugen
4. Anhalten und Parken von Fahrzeugen
§ 4, Benutzung von Straßen mit Fahrspuren
§ 5, Geschwindigkeitsvorschriften
§ 6, Überqueren von Kreuzungen und Befahren von Kreisverkehren
§ 7, Rettungsfahrzeuge
§ 8, Abschleppen oder Ziehen von Fahrzeugen
§ 9, Unfälle
§ 10, Fahrräder
§ 11, Fahrzeuge zur Personenbeförderung
§ 12, Taxis
§ 13, Fußgänger
§ 14, Tiere und verschiedene Güter
§ 15, Pferdefuhrwerke und Ochsenkarren
§ 16, Sicherheitszonen
§ 17, Verschiedenes
§ 18, Handlungsvollmacht der Verkehrsbeamten und der zuständigen Beamten
§ 19, Geldbußen
Abschnitt 3
Die folgenden Gesetze und Veröffentlichungen werden hiermit aufgehoben:
a. Das Straßenverkehrsgesetz von 1934
b. Die Änderung zum Straßenverkehrsgesetz von 1935
c. Das Straßenverkehrsgesetz Nr. 3 aus dem Jahr 1939
d. Das Straßenverkehrsgesetz Nr. 4 aus dem Jahr 1965
e. Die Bekanntmachung Nr. 59 der Revolutionären Partei vom 29. Januar 1972
Abschnitt 4
[Definition von 40 Rechtsbegriffen: Verkehr, Weg, Verkehrsstraße, Fahrspur, Busspur, Einbahnstraße,
Bordsteinkante, Seitenstreifen, Straßenkreuzung, Kreisverkehr, Bürgersteig, Straßenüberquerung,
Sicherheitszone, kritischer Bereich, Fahrzeug, Automobil, Motorrad, Fahrrad, Rettungsfahrzeuge,
Lastwagen, Fahrzeuge zur Personenbeförderung, Schulbus, Bus, Taxi, Abschleppfahrzeug,
Anhänger, Taxameter, Fahrer, Fußgänger, Fahrzeugbesitzer, Fahrzeugbegleiter, Führerschein,
Verkehrssignal, Verkehrszeichen, Minister, Generaldirektor, Verkehrsbeamter, zuständiger Beamter,
Verkehrsfreiwilliger, Inspektor.]
Ein Automobil ist ein Fahrzeug mit drei oder mehreren Rädern, das von einem Verbrennungs-, Elektrooder
anderem Motor angetrieben wird und nicht auf Schienen läuft.
Ein Motorrad ist ein Fahrzeug, das von einem Verbrennungs-, Elektro- oder anderem Motor angetrieben
wird und nicht mehr als zwei Räder besitzt, und, sofern es mit einem Beiwagen ausgestattet ist, nicht
mehr als ein Zusatzrad besitzt.
Ein Führerschein ist eine Erlaubnis zum Führen von Automobilen nach dem Fahrzeuggesetz oder nach
dem Mietwagengesetz oder nach dem Gesetz für Radfahrzeuge oder nach dem Transportgesetz für
Betreiber von Transportausrüstungen.
Abschnitt 5
Der Innenminister ist zuständig für die Ausführung und die Kontrolle dieses Gesetzes und hat die
Befugnis Verkehrsbeamte zu ernennen und ministeriale Durchführungsbestimmungen zu erlassen, um
die Ausführung dieses Gesetzes zu gewährleisten.

§ 1, Der Gebrauch von Fahrzeugen
Abschnitt 6 (Bußgeld 500 Baht)
Abschnitt 1
Dieses Gesetz wird Straßenverkehrsordnungsgesetz genannt (1979).
Abschnitt 2
Dieses Gesetz tritt 90 Tage nach der Veröffentlichung in dem Regierungsanzeiger in Kraft.
[Fahrzeuge zum Einsatz im Straßenverkehr müssen entsprechend den Vorschriften in einem
einwandfreien Zustand sein, damit sie keinem Verkehrsteilnehmer schaden oder andere gefährden.]
Abschnitt 7 (Bußgeld 1000 Baht)
[Automobile und Motorräder müssen für den Einsatz im Straßenverkehr zugelassen sein und
Nummernschilder besitzen.]
Abschnitt 8 (Bußgeld 500 Baht)
[Ein Fahrzeug muß dem Fahrer ausreichend Sicht gewähren.]
Abschnitt 9 (Bußgeld 500 Baht)
[Ein Fahrzeug darf die Straße nicht verkratzen.]
Abschnitt 10 (Bußgeld 500 Baht)
[Ein Fahrzeug darf nicht mehr Abgase, Staub, Rauch oder anderes ausstoßen als vorgeschrieben.]
Abschnitt 11 (Bußgeld 500 Baht)
[Wenn es dunkel wird, und die Sicht weniger als 150 m beträgt, müssen die Fahrzeugscheinwerfer
eingeschaltet werden.]
Abschnitt 12 (Bußgeld 200 Baht)
[Automobile und Motorräder müssen mit einer Hupe ausgestattet sein, die mindestens aus 60 Metern
Entfernung gehört werden kann.]
Abschnitt 13 (Bußgeld 500 Baht)
[Automobile und Motorräder dürfen kein Blinklicht, keine Martinshörner, Pfeifsignale, auf- und
abschwellende Alarmtöne oder ähnliches benutzen, ausgenommen hiervon sind Rettungsfahrzeuge,
Militär- oder Polizeifahrzeuge oder Fahrzeuge mit besonderer Genehmigung.]
Abschnitt 14 (Bußgeld 500 Baht)
[Automobile und Motorräder dürfen die Hupe nur zur Vermeidung von Gefahr oder Unfällen benutzen.]
Abschnitt 15 (Bußgeld 1000 Baht)
[Sofern ein Fahrzeug mit einem Gut beladen ist, das länger als das Fahrzeug ist, muß am Ende des
überstehenden Gutes in der Nacht eine rote Lampe und am Tag ein rotes Tuch befestigt sein, so dass das
überstehende Gut aus einer Entfernung von 150 Meter gesehen werden kann.]
Abschnitt 16 (Bußgeld 1000 Baht)
[Wenn ein Lastwagen leicht entzündliche Flüssigkeiten transportiert, die bei 21º C entflammbar
sind, muß in der Nacht ein rotes Signallicht oder bei Tag ein rotes Tuch angebracht sein, um andere
Verkehrsteilnehmer zu warnen.]
Abschnitt 17 (Bußgeld 2000 Baht und/oder 1 Monat Gefängnis)
[Wenn ein Lastwagen explosive Stoffe transportiert, müssen die Stoffe durch eine
Gefahrgutkennzeichnung kenntlich gemacht werden und Feuerlöscher vorhanden sein.]
Abschnitt 18 (Bußgeld 500 Baht)
[Ein Schulbus, ein Lastwagen oder ein Fahrzeug zur Personenbeförderung müssen entsprechend den
Vorschriften zur Beförderung von Fahrgästen, Tieren oder Warenladungen ausgestattet sein.]
Abschnitt 19
[Sollte es erforderlich sein, Personen, Tiere oder Güter in einer Weise zu transportieren, die mit
den Vorschriften nicht in Einklang zu bringen sind, so muss der Fahrzeugbesitzer eine polizeiliche
Ausnahmegenehmigung erwirken, die den Transport gestattet.]
Abschnitt 20 (Bußgeld 500 Baht)
[Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, seine Fahrgäste, Tiere oder Warenladungen vor
Herunterfallen, Undichtigkeiten, schlechten Gerüchen, reflektierenden Lichtern oder ähnlichem zu
schützen, um die Gefährdung oder Schädigung anderer Verehrsteilnehmer zu vermeiden.]

§ 2, Verkehrssignale und Verkehrsschilder
Abschnitt 21 (Bußgeld 1000 Baht)
[Der Fahrzeugführer muss sich an die Verkehrssignale und Verkehrsschilder halten.]
(Erklärung:
Ein Verkehrssignal: Dies ist jedes Signal, das durch Anzeige oder Bewegung oder das Aussenden von
Feuer oder durch elektrisches Licht oder durch Hand- oder Armzeichen oder durch Pfeifen oder andere
Maßnahmen darauf aufmerksam macht, dass sich Fahrer, Fußgänger oder Personen, die Tiere führen,
reiten oder jagen, sich entsprechend des Signals zu verhalten.
Ein Verkehrsschild: Dies ist jedes installierte oder deutlich sichtbare Schild, das Fahrzeugführer,
Fußgänger oder Personen, die ein Tier reiten, jagen oder führen, darauf aufmerksam macht, sich
entsprechend des Schildes zu verhalten.)
Abschnitt 22 (Bußgeld 1000 Baht)
[Die Bedeutung einer Ampel:
Grün: Der Fahrzeugführer kann mit dem Fahrzeug fahren.
Gelb: Der Fahrzeugführer soll das Anhalten des Fahrzeugs vorbereiten und hinter der Haltelinie anhalten.
Falls der Fahrzeugführer die Haltelinie schon überfahren hat, wenn die Ampel auf gelb geschaltet hat, ist
die Weiterfahrt erlaubt.
Rot: Der Fahrzeugführer muss hinter der Haltelinie anhalten.
Grüner Pfeil: der Fahrzeugführer darf in Richtung des grünen Pfeils fahren, doch muss er auf kreuzende
Fußgänger und andere Fahrzeuge Rücksicht nehmen.
Blinkendes Rotlicht: der Fahrzeugführer muss an der Haltelinie anhalten und darf nur Weiterfahren,
wenn keine Gefahr droht.
Blinkendes Gelblicht: der Fahrzeugführer muss die Geschwindigkeit herabsetzen und vorsichtig
weiterfahren.]
Der geradeaus fahrende Fahrzeugführer ist verpflichtet die von der Ampel als geradeaus angezeigte
Spur beizubehalten, und der abbiegende Fahrzeugführer ist verpflichtet, die von der Ampel angezeigte
Abbiegerichtung beizubehalten. Beim Befahren der angezeigten Fahrspuren ist den Ampelhinweisen zu
folgen.
Abschnitt 23 (Bußgeld 1000 Baht)
[Wenn eine Verkehrsampel ein „rotes Kreuz“ oder einen „grünen Pfeil“ für eine bestimmte Fahrspur
anzeigt, muss sich der Fahrer entsprechend der Lichtzeichen verhalten.]
Abschnitt 24 (Bußgeld 1000 Baht)
a. Wenn ein zuständiger Verkehrsbeamter seinen linken Arm in Schulterhöhe ausstreckt, muss der
Fahrer eines Fahrzeugs, das von hinten auf den Beamten zufährt, sein Fahrzeug anhalten. Doch
wenn der zuständige Beamte seine linke Hand herunternimmt und damit nach vorne zeigt, kann
der Fahrer seine Fahrt fortsetzen.
b. Wenn ein zuständiger Verkehrsbeamter seinen rechten Arm in Schulterhöhe ausstreckt und
eine geöffnete senkrechte Handfläche zeigt, dann muss der Fahrer, der aus der Richtung
kommt, in die der Arm weist, sein Fahrzeug anhalten. Doch wenn der zuständige Beamte die
aufwärtsgerichtete Handfläche herunternimmt und mit ihr über seinen Kopf nach hinten weist,
kann der Fahrer seine Fahrt fortsetzen.
c. Wenn ein zuständiger Verkehrsbeamter beide Arme in Schulterhöhe mit nach oben geöffneten
und senkrechten Handflächen ausstreckt, dann muss der Fahrer, der aus der Richtung kommt, in
die die Arme weisen, anhalten.
d. Wenn ein zuständiger Verkehrsbeamter seinen rechten Unterarm anhebt, so dass er einen
rechten Winkel mit dem Oberarm bildet und geöffnete, aufwärts gerichtete Handflächen zeigt,
dann muss der Fahrer, der auf den zuständigen Beamten zufährt, sein Fahrzeug anhalten. Aber
wenn der zuständige Beamte seine aufwärtsgerichtete Handfläche herunternimmt und damit
nach hinten zeigt, dann kann der Fahrer seine Fahrt fortsetzen.
e. Wenn ein zuständiger Verkehrsbeamter seinen rechten Unterarm anhebt, so dass er einen
rechten Winkel mit dem Oberarm bildet und eine geöffnete, aufwärts gerichtete Handfläche
zeigt, und gleichzeitig seinen linken Arm in Schulterhöhe anhebt, dann müssen die Fahrer, die
sowohl von vorne als auch von hinten auf den zuständigen Beamten zufahren, ihr Fahrzeug
anhalten.
Die in diesem Abschnitt bezeichneten Fahrzeuge müssen hinter der Haltelinie anhalten. Wenn keine
Haltelinie auf der Straße angebracht ist, muss der Fahrer sein Fahrzeug in einem Abstand von nicht
weniger als 3 Metern von dem zuständiger Verkehrsbeamten zum Anhalten bringen.
Abschnitt 25 (Bußgeld 1000 Baht)
[Die Bedeutung der Pfeifsignale der Polizisten:
Ein langes Pfeifsignal: Anhalten!
Zwei kurze Pfeifsignale: Weiterfahren!]
Abschnitt 26 (Bußgeld 1000 Baht)
[Wenn ein Polizeibeamter den Verkehr im Widerspruch zu den installierten vorhandenen
Verkehrszeichen oder Lichtzeichen regelt, dann ist der Regelung durch den Polizeibeamten Folge zu
leisten.]
Abschnitt 27
[Der Leitende Direktor der Polizei ist ermächtigt, die Verkehrszeichen und –signale zu ändern und zu
modifizieren.]
Abschnitt 28 (Bußgeld 2000 Baht und/oder 1 Monat Gefängnis)
[Unbefugte Personen sind nicht berechtigt, Verkehrszeichen zu installieren oder aufzustellen.]
Abschnitt 29 (Bußgeld 1000 Baht)
[Es ist verboten, Verkehrszeichen oder Verkehrssignale zu beschädigen, abzudecken oder zu versperren.]
Abschnitt 30
[Die Polizeibeamten sind berechtigt, falsche Verkehrszeichen (Abschnitt 28) oder beschädigte
Verkehrszeichen (Abschnitt 29) zu entfernen.]

§ 3, Das Benutzen von Straßen
1. Das Führen von Fahrzeugen
Abschnitt 31
[Sofern nicht wie in Abschnitten 65 und 66 hinsichtlich der Busspuren ausgeführt wird, hat das Benutzen
von Straßen gemäß den Regelungen der folgenden Abschnitte zu erfolgen.]
Abschnitt 32
[Der Fahrer muss sorgfältig darauf achten, keine Fußgänger anzufahren. Er muss vom Einsatz der Hupe
Gebrauch machen, sofern es notwenig ist. Er muss besondere Rücksicht im Hinblick auf Kinder, ältere
und behinderte Personen walten lassen.]
Abschnitt 33 (Bußgeld 500 Baht)
[Während der Fahrt muss der Fahrer auf der linken Seite der Straße fahren, und er darf nicht über den
Mittelstreifen hinausfahren, es denn in folgenden Situationen:
a. wenn ein Hindernis die Straße versperrt,
b. wenn die Straße als Einbahnstraße gekennzeichnet ist,
c. wenn die Straßenbreite weniger als 6 Meter beträgt.]
Abschnitt 34 (Bußgeld 500 Baht)
[Wenn eine Straße zwei oder mehr Fahrspuren besitzt, die in die selbe Richtung führen, muss der Fahrer
auf der äußerst linken Fahrspur fahren. Wenn die äußerst linke Fahrspur als Busspur gekennzeichnet ist,
muss der Fahrer dicht an der Busspur fahren, ausgenommen in folgenden Situationen:
a. wenn die Straße durch ein Hindernis versperrt ist,
b. wenn die Straße als Einbahnstraße gekennzeichnet ist,
c. wenn es notwendig ist, vor Annäherung an eine Kreuzung auf der korrekten Fahrspur zu fahren,
d. wenn ein Fahrzeug überholt werden muss,
e. wenn die auf der linken Fahrspur befindlichen Fahrzeuge langsamer fahren.]
Abschnitt 35 (Bußgeld 400 – 1000 Baht)
Fahrer von Lastwagen, personenbefördernden Fahrzeugen, Motorrädern, Fahrzeugen mit niedriger
Geschwindigkeit oder langsamer fahrender Fahrzeuge in der gleichen Richtung müssen so nahe wie
möglich an der Bordsteinkante fahren.
Wenn aber die Straße zwei oder mehrere Fahrspuren besitzt, die in die selbe Richtung führen, muss
der Fahrer auf der äußerst linken Fahrspur fahren, oder, falls eine Busspur auf der linken Fahrbahnseite
vorhanden ist, in der Nähe der Busspur fahren.
Abschnitt 36 (Bußgeld 500 Baht)
[Wenn der Fahrer mit seinem Fahrzeug abbiegt, ein anderes Fahrzeug überholen läßt, die Fahrspuren
wechselt, die Geschwindigkeit reduziert oder das Fahrzeug anhält, muss er dies mit einem Handzeichen
(Abschnitt 37) oder mit einem Lichtzeichen (Abschnitt 38) anzeigen. Wenn die Umgebungsbedingungen
die Sichtbarkeit von Handzeichen nicht erlauben (wie zu. B. in der Nacht), dann muss er Lichtzeichen
einsetzen.
Der Fahrer muss seine Hand- oder Lichtzeichen in einer Entfernung von nicht weniger als 60 Metern vor
dem Abbiegen des Fahrzeugs, dem Fahrspurwechsel oder dem Anhalten des Fahrzeugs anzeigen.
Die Hand- oder Lichtzeichen müssen für andere Fahrer aus einer Entfernung von nicht weniger als 60
Metern zu erkennen sein.]
Abschnitt 37 (Bußgeld 500 Baht)
[Handsignale sind erforderlich:
a. zur Reduzierung der Geschwindigkeit, ….
b. zum Anhalten des Fahrzeugs, ….
c. um ein anderes Fahrzeug passieren zu lassen, ….
d. zum Rechtsabbiegen, ….
e. zum Linksabbiegen, ….]
Falls ein Fahrzeug von einem Lenkrad auf der linken Seite gesteuert wird, muss der Fahrer Lichtzeichen
anstelle von Handzeichen einsetzen.
Abschnitt 38 (Bußgeld 500 Baht)
In folgenden Fällen muss der Fahrer eines Automobils oder eines Motorrads Lichtzeichen anzeigen:
a. zum Anhalten des Fahrzeugs, ….
b. zum Abbiegen oder zum Fahrspurwechsel, ….
c. um einem anderen Fahrzeug das Überholen zu ermöglichen. Er muss ein bernsteinfarbenes
Lichtzeichen zum Abbiegen anzeigen oder ein blinkendes rotes oder bernsteinfarbenes
Lichtzeichen am hinteren Teil des Fahrzeugs und auf der linken Seite des Fahrzeugs anzeigen.
Abschnitt 39 (Bußgeld 500 Baht)
[Wenn zwei Fahrzeuge sich in entgegengesetzter Richtung aufeinander zu begegnen, müssen die Fahrer
zur Gefahrenabwehr jeweils auf der linken Fahrspur der Straße fahren und notfalls die Geschwindigkeit
herabsetzen. Wenn die Straße zum Passieren zweier Fahrzeuge zu schmal ist, muss der Fahrer des
größeren Fahrzeugs an der Bordsteinkante anhalten und dem kleineren Fahrzeug die Durchfahrt
gewähren. Wenn die Straße durch ein Hindernis versperrt ist, dann muss der Fahrer, auf dessen Fahrspur
sich das Hindernis befindet, die Geschwindigkeit vermindern oder anhalten, um andere Fahrzeuge
passieren zu lassen.]
Abschnitt 40 (Bußgeld ? Baht)
[Der Fahrer muß zu seinem voraus fahrenden Fahrzeug einen Sicherheitsabstand halten. Beim Befahren
einer Steigung muss er darauf achten, dass das Fahrzeug nicht rückwärts rollt und mit einem anderen
Fahrzeug zusammenstößt.]
Abschnitt 41 (Bußgeld 500 Baht)
[In einer Einbahnstraße muss der Fahrer der angezeigten Richtung folgen.]
Abschnitt 42 (Bußgeld 500 Baht)
Wenn eine Straße zwei Fahrspuren besitzt, von denen eine geradeaus führt, und die andere für den
Gegenverkehr bestimmt ist und mit einem MIttelsteifen in der Mitte versehen ist, oder wenn ein
Verkehrsschild auf eine Aufteilung der Fahrspuren hinweist, dann muss der Fahrer mit seinem Fahrzeug
auf der linken Seite der Straße fahren.
Abschnitt 43 (Bußgeld 400-1000 Baht)
Es ist dem Fahrer nicht erlaubt, sein Fahrzeug unter folgenden Bedingungen zu führen:
a. wenn er nicht fähig zum Führen eines Fahrzeugs ist,
b. wenn er unter dem Einfluß von alkoholischen Getränken steht,
c. wenn er ein Hindernis für den Verkehr darstellt,
d. wenn er durch leichtsinniges und rücksichtsloses Verhalten eine Gefahr für andere Personen
oder für fremdes Eigentum darstellt,
e. wenn er sich in einer Art und Weise verhält, die nicht normal ist, oder wenn er weder eine klare
Sicht nach vorne oder nach hinten oder nach beiden Seiten hat und die Sicherheit dadurch
eingeschränkt ist,
f. wenn er an oder über den Trennstreifen fährt, mit Ausnahme bei einem Wechsel der
Fahrspuren, beim Abbiegen oder Wenden des Fahrzeugs,
g. wenn er ohne ausreichenden Grund auf einem Bürgersteig fährt, ausgenommen sind
Kinderwagen und Rollstühle für kranke und Behinderte,
h. wenn er die Sicherheit und die Verletzungsgefahr für andere Personen nicht bedenkt.
Abschnitt 43-2
[Der Fahrer darf nicht unter dem Einfluß von Rauschmitteln stehen, während er ein Fahrzeug führt. Die
Polizei ist berechtigt, verdächtige Fahrer zu kontrollieren. Falls der Fahrer eine Überprüfung ablehnt
(Strafe 1000 Baht), kann die Polizei den Fahrer für weitere Ermittlungen festnehmen.]
(Sofern der Fahrer für schuldig befunden wird, unter dem Einfluß von Rauschmitteln ein Fahrzeug
geführt zu haben, wird die Strafe durch das Gesetz über Rauschmittel um ein Drittel erhöht, außerdem
wird sein Führerschein für nicht weniger als sechs Monate eingezogen oder entzogen. Wenn der Fahrer
unter dem Einfluß von Rauschmitteln einen Unfall begeht, kann er mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 6
Jahren und einer Geldstrafe von bis zu 120.000 Baht belegt werden. Abschnitt 157-2)
Abschnitt 43-3
[Die Polizei ist berechtigt, verdächtige Fahrzeuge gemäß Abschnitt 43a und b anzuhalten und die Fahrer
zu überprüfen. (Die Ablehnung der Überprüfung wird mit einem Bußgeld von 1000 Baht belegt.)]
Abschnitt 43-4
[Die Polizei kann Fahrzeugführer entsprechend der Abschnitte 43 a und b oder Abschnitt 43-2 einem
Ermittlungsbeamten überstellen.]
Abschnitt 43-5
[In Ausübung seines Amtes gemäß den Abschnitten 43-2 und 43-3 muss sich der Polizeibeamte
mit seinem Dienstausweis ausweisen, der auf Grundlage des Straßenverkehrsgesetzes oder dem
Kraftfahrzeuggesetz ausgestellt worden ist.]
2. Überholen und Vorbeifahren
Abschnitt 44 (Bußgeld 500 Baht)
Falls ein Fahrzeugführer auf einer Straße ohne Fahrbahnmarkierungen ein anderes Fahrzeug überholen
oder an ihm vorbeifahren möchte, dann muss er durch akustische Warnsignale den vorausfahrenden
Fahrer auf seine Absicht aufmerksam machen, und er kann erst dann seinen Überholvorgang fortsetzen,
nachdem der vorausfahrende Fahrer gemäß Abschnitt 37 oder 38 durch Setzen des linken Blinkers oder
durch entsprechende Handzeichen seine Billigung signalisiert hat.
[Das Fahrzeug muss von rechts überholt werden, es muss ein Sicherheitsabstand eingehalten werden
und das überholende Fahrzeug muss unmittelbar nach dem Überholvorgang wieder auf die linke
Fahrspur zurückwechseln.]
Abschnitt 45 (Bußgeld 400-1000 Baht)
[Das Überholen von der linken Seite ist nicht erlaubt, es sei denn unter folgenden Ausnahmen:
a. Das zu überholende Fahrzeug ist dabei rechts abzubiegen oder hat signalisiert, dass es rechts
abbiegen will.
b. Die Straße ist mit zwei oder mehr Fahrspuren ausgestattet, die in die selbe Richtung führen.]
Abschnitt 46 (Bußgeld 400-1000 Baht)
[Der Fahrer darf unter folgenden Umständen kein anderes Fahrzeug überholen:
a. Beim Befahren einer Steigung, einer Brücke oder einer Kurve, es sei denn Verkehrsschilder
erlauben das Überholen.
b. Innerhalb von 30 Metern vor einem Fußgängerüberweg, einer Kreuzung, eines Kreisverkehrs
oder einer Bahnüberquerung.
c. Bei Nebel, Regen oder Staub, wenn eine freie Sicht von 60 Metern nicht gegeben ist.
d. Innerhalb eines verstopften Straßengebiets oder einer Sicherheitszone.]
Abschnitt 47 (Bußgeld 400-1000 Baht)
Es ist nicht erlaubt ein Fahrzeug zu überholen oder an einem Fahrzeug vorbeizufahren, wenn in der
Mitte der Fahrbahn eine durchgezogene Fahrbahnlinie angebracht ist, oder wenn ein Verkehrszeichen
eine Gefahrenstelle anzeigt, oder wenn ein Gebiet eine besondere Achtsamkeit erfordert.
Falls die linke Fahrspur durch ein Hindernis versperrt ist, während die rechte Fahrspur ausreichend Platz
bietet, ist es dem Fahrer erlaubt, das Hindernis über die durchgezogene Mittellinie hinaus zu umfahren,
sofern dies von einem Verkehrsbeamter angezeigt wird, und sofern er für den Gegenverkehr nicht selber
ein Hindernis darstellt.
Abschnitt 48 (Bußgeld 400-1000 Baht)
[Das Überholen eines Fahrzeugs über eine Busspur ist nicht erlaubt, es denn, die Fahrspur ist durch ein
Hindernis versperrt oder das Überholen wird dieserart von einem Polizeibeamten erlaubt.]
Abschnitt 49 (Bußgeld 1000 Baht)
[Falls ein vorausfahrendes Fahrzeug Hinweise zum Überholen von einem unmittelbar hinter ihm
befindlichen Fahrzeug erhält, und der vor ihm befindliche Straßenzustand Sicherheit gewährleistet und
kein Fahrzeug entgegenkommt, muss der Fahrer ein Signal seiner Billigung anzeigen (linker Blinker oder
entsprechendes Handzeichen) und er muss sein Fahrzeug äußerst links halten, um die Vorbeifahrt zu
gewährleisten.]
3. Anfahren, Abbiegen und das Wenden von Fahrzeugen
Abschnitt 50 (Bußgeld 1000 Baht)
Wenn ein Fahrer ein Fahrzeug in Betrieb setzt, doch vor ihm ein parkendes Fahrzeug oder ein Hindernis
bemerkt, dann muss er mit Hand- und Armzeichen gemäß Abschnitt 37 oder Lichtzeichen gemäß
Abschnitt 38 darauf aufmerksam machen, und kann erst dann seine Fahrt fortsetzen, wenn keine Gefahr
droht und er den Verkehr oder andere Fahrzeuge nicht behindert.
Abschnitt 51 (Bußgeld 500 Baht)
In folgenden Fällen ist das Linksabbiegen erlaubt:
a. Wenn es keine Abbiegespur gibt, muss der Fahrer sein Fahrzeug am äußerst linken
Fahrbahnrand führen.
b. Sofern eine Abbiegespur vorhanden ist, und ein Verkehrsschild das Linksabbiegen anzeigt, muss
der Fahrzeugführer in die Abbiegespur in einer Entfernung von nicht weniger als 30 Metern vor
dem Abbiegen einfahren.
c. Wenn am äußersten linken Fahrbahnrand der Straße eine Busspur verläuft, muss der Fahrer in
einer Entfernung von nicht weniger als 30 Metern vor dem Abbiegen sein Fahrzeug dicht an der
Busspur entlang führen und darf die Busspur nur überfahren, wenn es ihm ein Verkehrszeichen
gestattet.
Das Rechtsabbiegen ist erlaubt:
a. Auf einer Straße ohne Abbiegespur muss der Fahrer sein Fahrzeug in einer Entfernung von nicht
weniger als 30 Metern vor dem Abbiegen rechts an der Mittellinie entlang führen.
b. Auf einer Straße mit zwei oder mehreren Fahrspuren, die in die selbe Richtung führen, muss der
Fahrer sein Fahrzeug am äußerst rechten Fahrbahnrand entlang führen oder in eine durch ein
Verkehrszeichen gekennzeichnete Abbiegespur einbiegen, jedoch erst ab einer Entfernung von
nicht weniger als 30 Metern vor dem Abbiegepunkt.
c. Wenn eine Busspur auf der äußersten rechten Fahrbahnseite vorhanden ist, muss der Fahrer sein
Fahrzeug ab einer Entfernung von nicht weniger als 30 Metern von der Abbiegestelle in die Nähe
der Busspur bringen und darf die Busspur nur überfahren, wenn es ihm ein Verkehrszeichen
gestattet.
d. Wenn ein Verkehrsbeamter oder ein zuständiger Beamter den Verkehr durch Hand- oder
Armzeichen regelt, muss der Fahrer vor dem Beamten Rechtsabbiegen
e. Auf einer Kreuzung muß der rechtsabbiegende Fahrer auf den Gegenverkehr achten und ihm vor
dem Abbiegen Vorfahrt gewähren
[Bei jedem Abbiegevorgang (rechts oder links) muss der Fahrer besondere Umsicht im Hinblick auf
Fußgänger oder andere Fahrzeuge walten lassen. Er darf den durchfließenden Verkehr nicht behindern.
Links abbiegende Fahrzeuge müssen rechtsabbiegenden Fahrzeugen die Vorfahrt gewähren.]
Abschnitt 52 (Bußgeld 500 Baht)
Auf einer Straße mit Gegenverkehr ist das Wenden nicht erlaubt, wenn sich ein Fahrzeug aus dem
Gegenverkehr nähert oder wenn ein folgendes Fahrzeug weniger als 150 Meter entfernt ist.
Wenn das Wenden auf einer Straße mit Gegenverkehr zu einer Behinderung führt, ist das Abbiegen nicht
erlaubt.
Abschnitt 53 (Bußgeld 400-1000 Baht)
Es ist dem Fahrer nicht erlaubt:
a. sein Fahrzeug zu wenden oder mit ihm abzubiegen, wenn ein Verkehrsschild das Wenden oder
das Abbiegen (rechts oder links) verbietet,
b. sein Fahrzeug in einer Sicherheitszone, in einer verkehrsreichen Situation (Stau), auf einer Brücke
oder innerhalb einer Reichweite von 100 Metern zum Brückenfuß zu wenden,
c. sein Fahrzeug in einer Kreuzung wenden, es sei denn, ein Verkehrszeichen gestattet das Wenden.
4. Anhalten und Parken von Fahrzeugen
Abschnitt 54 (Bußgeld 500 Baht)
[Der Fahrer muß 30 m vor dem Anhalten seine Absicht durch das Betätigen der Bremslichter oder durch
entsprechende Handzeichen anzeigen. Beim Anhalten darf er andere Fahrzeuge nicht behindern.
Der Fahrer darf sein Fahrzeug parallel zum Straßenverlauf auf dem Seitenstreifen parken, wobei der
Abstand zur Bordsteinkante 25 cm nicht überschreiten darf. Falls die linke Fahrspur eine Busspur ist, darf
kein Fahrzeug während der Busfahrzeiten am Fahrbahnrand abgestellt werden.]
Abschnitt 55 (Bußgeld 500 Baht)
[Der Fahrer darf sein Fahrzeug nicht anhalten:
a. auf einer Fahrspur, ausgenommen auf einem Seitenstreifen, sofern keine Busspur vorhanden
ist,
b. auf einem Bürgersteig,
c. auf einer Brücke oder in einem Tunnel,
d. in einer Kreuzung,
e. unter einem Parkverbotsschild,
f. an der Ein- oder Ausfahrt eines Gebäudes oder Straße,
g. in einer Sicherheitszone,
h. falls sein Fahrzeug ein Verkehrshindernis darstellt.
Diese Vorschriften finden keine Anwendung, wenn die Straße durch ein Hindernis versperrt ist, im Falle
einer Autopanne oder falls andere Verkehrszeichen oder –signale anderes anzeigen.]
Abschnitt 56 (Bußgeld 1000 Baht)
[Falls das Fahrzeug wegen einer Fahrzeugpanne liegen geblieben ist, muss der Fahrer dafür Sorgen
tragen, dass das Fahrzeug umgehend aus dem fließenden Verkehr entfernt wird. Falls dennoch ein
längeres Verharren im Straßenverkehr unumgänglich ist, muss der Fahrer darauf achten, dass das
Fahrzeug kein Hindernis für den fließenden Verkehr darstellt, und er muss entsprechende Zeichen oder
Signale aufstellen, die durch die Vorschriften vorgeschrieben sind.]
Abschnitt 57 (Bußgeld 500 Baht)
Sofern es nicht durch dieses Gesetz oder andere Vorschriften erlaubt ist, darf der Fahrer sein Fahrzeug
nicht parken:
a. auf einem Bürgersteig,
b. auf einer Brücke oder in einem Tunnel,
c. auf einer Kreuzung oder innerhalb einer Entfernung von 10 Metern vor einer Kreuzung,
d. an einer Straßenüberquerung oder innerhalb einer Entfernung von 10 Metern vor einer
Straßenüberquerung,
e. unter einem Parkverbotsschild,
f. innerhalb einer Entfernung von 3 Metern von einem Hydranten,
g. innerhalb einer Entfernung von 10 Metern zu einer Verkehrszeichenanlage,
h innerhalb einer Entfernung von 15 Metern vor einem Bahnübergang,
i. beim Parken in zweiter Reihe,
j. an einer Gebäude- oder Straßenein- oder ausfahrt innerhalb einer Reichweite von 5 Metern vor
der Einfahrt,
k. zwischen einer Sicherheitszone und dem Straßenrand, oder innerhalb einer Reichweite von 10
Metern zum jeweiligen Ende der Sicherheitszone,
l. in einer verkehrsreichen Situation (Stau),
m. 15 Meter vor und 3 Meter nach einer Bushaltestelle,
n. innerhalb von 3 Metern vor einem Briefkasten,
o. falls das Fahrzeug ein Verkehrshindernis darstellt.
Abschnitt 58 (Bußgeld 500 Baht)
[Nach dem Parken und Verlassen eines Fahrzeugs hat der Fahrer den Motor auszuschalten und die
Handbremse zu betätigen. Beim Parken an einer Steigung muss er die Vorderräder einschlagen.]
Abschnitt 59
[Die Polizei kann den Fahrer eines unberechtigt abgestellten Fahrzeugs zur Weiterfahrt auffordern.
Falls der Fahrer nicht beim Fahrzeug ist oder die Weiterfahrt verweigert (Strafe 2000 Baht und/oder ein
Monat Gefängnis), kann die Polizei die Entfernung des Wagens veranlassen oder die Reifen mit einem
Schloss blockieren. Sofern das Fahrzeug während dieser Maßnahmen beschädigt werden sollte, kann
die Polizei dafür nicht verantwortlich gemacht werden, es sei denn es handelt sich um absichtliche
Beschädigungen oder um grobe Fahrlässigkeit.]
Abschnitt 60 (Bußgeld 500 Baht)
[Beim Parken eines Fahrzeugs außerhalb des Stadtgebiets (auf dem Land) muß das Fahrzeug aus einer
Entfernung von nicht weniger als 150 m für andere Fahrzeuge sichtbar sein.]
Abschnitt 61 (Bußgeld 500 Baht)
[Bei Dunkelheit und wenn das Fahrzeug nicht aus einer Entfernung von 150 Metern klar gesehen werden
kann, muss der Fahrer die Parklichter einschalten.]
Abschnitt 62 (Bußgeld 500 Baht)
An einem Bahnübergang muss der Fahrer sein Fahrzeug in einer Entfernung von nicht weniger als 5
Metern vor dem Übergang anhalten, wenn:
a. ein Schild oder Signal auf das Herannahen eines Zuges hinweist,
b. die Schranke geschlossen ist oder wenn ein Verkehrsbeamter durch Zeichen das Herannahen
des Zuges anzeigt,
c. der Fahrer akustische Warnsignale des herannahenden Zuges vernimmt.
Abschnitt 63 (Bußgeld 500 Baht)
Falls bei einem Bahnübergang keine Signalzeichen und keine Beschrankung vorhanden sind, die vor
einem herannahenden Zug warnen, muss der Fahrer in einer Entfernung von nicht weniger als 5 Metern
vor dem Übergang anhalten und das sichere Überqueren überprüfen.
Abschnitt 64 (Bußgeld 1000 Baht)
[Wenn ein Schulbus anhält, um Schüler einsteigen oder aussteigen zu lassen, müssen andere
Fahrzeugführer ihre Geschwindigkeit heruntersetzen und dürfen den Schulbus nur mit größter
Aufmerksamkeit passieren.]

§ 4 Benutzung von Straßen mit Fahrspuren
Abschnitt 65 (Bußgeld 400-1000 Baht)
[Busse und personenbefördernde Fahrzeuge müssen die Busspur benutzen.]
Abschnitt 66 (Bußgeld 500 Baht)
[Nur Busse und personenbefördernde Fahrzeuge dürfen die Busspur benutzen.]

§ 5 Geschwindigkeitsvorschriften
Abschnitt 67 (Bußgeld 1000 Baht)
[Die Geschwindigkeitsbeschränkungen sind für den jeweiligen Fahrzeugtyp gemäß den Vorschriften
einzuhalten oder werden durch Verkehrszeichen an der Straße geregelt.]
Abschnitt 68 (Bußgeld 500 Baht)
[Das überholte Fahrzeug hat die Geschwindigkeit zu reduzieren. Der Fahrer muss die Geschwindigkeit
beim Anhalten, beim Abbiegen oder in einem U-turn reduzieren.]
Abschnitt 69 (Bußgeld 500 Baht)
[Der Fahrer muss die Geschwindigkeit reduzieren:
a. auf einem Hügel,
b. auf einer Brücke,
c. an einem Brückenfuß,
d. in einer schmalen Durchfahrt,
e. in einer Kurve,
f. in einer Steigung,
g. in einer verkehrsreichen Situation (Stau),
h. bei Nebel, Regen, Staub oder Rauchentwicklung, wobei die Sichtweite weniger 60 Meter
gestattet.]
Abschnitt 70 (Bußgeld 500 Baht)
[Der Fahrer muss die Geschwindigkeit beim Annähern an eine Kreuzung, an einen Fußgängerüberweg, an
eine Haltelinie oder an einen Kreisverkehr vermindern.

§ 6 Überqueren von Kreuzungen und Befahren von Kreisverkehren
Abschnitt 71 (Bußgeld 500 Baht)
[Beim Herannahen an eine Kreuzung muss der Fahrer anderen, bereits im Kreuzungsbereich befindlichen
Fahrzeugen die Vorfahrt gewähren.
Falls zwei Fahrzeuge sich einer Kreuzung zur gleichen Zeit aus verschiedenen Richtungen nähern,
dann ist das auf der linken Seite fahrende Fahrzeug vorfahrtsberechtigt, ausgenommen, wenn
eine Straße als „vorfahrtsberechtigte Straße“ gekennzeichnet ist. In diesem Falle ist dem auf der
vorfahrtsberechtigten Straße befindlichen Fahrzeug die Vorfahrt zu gewähren.]
Abschnitt 72
[Eine vorfahrtsberechtigte Straße wird durch einen anwesenden Verkehrsbeamten ausgewiesen oder
durch eine installierte Hinweisbeschilderung.]
Abschnitt 73 (Bußgeld 500-1000 Baht)
[Der Fahrer muß die installierten Verkehrszeichen und –signale in einem Kreisverkehr beachten (1000
Baht.
Falls keine Verkehrszeichen oder –signale in einem Kreisverkehr vorhanden sind, hat der Fahrer den von
rechts herannahenden Fahrzeugen Vorfahrt zu gewähren. (500 Baht)
Wenn es einem Verkehrsbeamten angemessen erscheint, kann er vorübergehend eigene
Verkehrssignale anzeigen. (1000 Baht)]
Abschnitt 74 (Bußgeld 500 Baht)
Bei der Ausfahrt aus einer privaten Grundstücksausfahrt oder einer Straße aus einer Siedlung, muss der
Fahrer anhalten, bevor er in die Straße einbiegt oder sie überquert. Er muss andere Fahrzeuge vor seiner
Weiterfahrt passieren lassen.

§ 7, Rettungsfahrzeuge
Abschnitt 75 – Abschnitt 76
§ 8, Abschleppen oder Ziehen von Fahrzeugen
Abschnitt 77
§ 9, Unfälle
Abschnitt 78 (Bußgeld 2000 Baht und/oder ein Monat Gefängnis)
[Jede Person, die ein Fahrzeug führt und damit anderen Personen oder dem Eigentum anderer
Personen Schäden zufügt – sei es eigenverschuldet oder nicht – muss das Fahrzeug anhalten und
angemessene Hilfestellung leisten und den Unfall umgehend dem zuständigen Beamten melden, der in
der Nähe Dienst tut oder zur Stelle ist, und er muss seinen vollständigen Namen, seine Adresse und die
Zulassungsnummer seines Fahrzeugs der verletzten Person übergeben.
Falls der unfallverursachende Fahrer Fahrerflucht begeht und auch den Unfall dem zuständigen
Polizeibeamten vor Ort nicht meldet, so wird angenommen, dass er als Beschuldigter zu gelten hat.
Der zuständige Beamte ist berechtigt, sein Fahrzeug zu beschlagnahmen bis der Unfall durch einen
Richterspruch geklärt worden ist oder bis der Fahrer gestellt werden konnte.
Falls der Fahrzeugführer sich nicht innerhalb von sechs Monaten auf der zuständigen Polizeistelle
meldet, wird angenommen, dass das Fahrzeug Teil einer kriminellen Handlung war, und es wird daher in
Staatseigentum überführt.]

§ 10 Fahrräder
Abschnitt 79 – Abschnitt 84

§ 11, Fahrzeuge zur Personenbeförderung
Abschnitt 85 – Abschnitt 92

§ 12, Taxis
Abschnitt 93 (Bußgeld 1000 Baht)
Ein Taxifahrer ist nicht berechtigt, die Beförderung von Gästen abzulehnen, es sei denn, die Beförderung
stellt eine mögliche Bedrohung für seine Person dar.
Falls ein Taxifahrer für die Beförderung von Fahrgästen nicht zur Verfügung steht, muss er dies durch
einen Hinweis angezeigen.
Die Art der Anbringung und die Kennzeichnung
des Hinweiskennzeichens darf den Gesetzen für Kraftfahrzeuge nicht widersprechen.
Abschnitt 94 (Bußgeld 1000 Baht)
Ein Taxifahrer darf nicht mehr Fahrgäste befördern als es in der Genehmigung nach dem Gesetz für
Kraftfahrzeuge gestattet ist.
Bei der Feststellung der Anzahl von Fahrgästen ist zu berücksichtigen, dass zwei Kinder im Alter unter 10
Jahren als ein erwachsener Fahrgast gelten.
Abschnitt 95 (Bußgeld 1000 Baht)
Niemand darf:
a. Fahrgäste in einer lauten oder belästigenden Art und Weise zu einer Taxifahrt drängen und
damit Fahrgästen oder anderen Personen Unannehmlichkeiten bereiten,
b. Fahrgäste oder deren Eigentum zu einer Taxifahrt überreden oder zwingen oder ihr Eigentum
gewaltsam an sich nehmen oder zurückhalten
Abschnitt 96 (Bußgeld 500 Baht)
Ein Taxifahrer darf nicht mehr als den auf dem Taxameter angezeigten Betrag verlangen.
Der Einsatz und der Gebrauch des Taxameters müssen sich in Übereinstimmung mit den Vorschriften der
Ministeriellen Erlasse befinden.
Abschnitt 97 (Bußgeld 500 Baht)
Die Fahrgäste müssen das auf dem Taxameter angezeigte Beförderungsgeld entrichten.
Abschnitt 98 (Bußgeld 500 Baht)
Eine Königliche Anordnung wird die Standplätze und die jeweiligen Taxitypen regeln, auf die die
Bestimmungen der Abschnitte 96 und 97 mit ihren Bedingungen Anwendung finden.
Falls ein Gebiet nicht durch die Königliche Anordnung geregelt sein sollte, darf der Fahrer gemäß
Paragraph 1 kein höheres Fahrgeld von dem Fahrgast verlangen als er mit dem Fahrgast vorher
abgesprochen hat, und der Fahrgast braucht auch lediglich den vorher vereinbarten Betrag zu bezahlen.
Die Bestimmungen des Paragraphen 2 finden gemäß Paragraph 1 ebenfalls Anwendung für die
Typklassen der Taxis, die nicht in der Königlichen Anordnung beschrieben sind.
Abschnitt 99 (Bußgeld 1000 Baht)
Ein Taxifahrer darf im Dienst nicht:
1. rauchen, Radio hören oder sich in irgendeiner belästigenden Weise für die Fahrgäste
verhalten,
2. seine Hand, seinen Arm oder irgendeinen anderen Teil seines Körpers aus dem Wagen
hängen, es sei denn, zur Anzeige von Zeichen und Hinweisen gemäß Abschnitt 37,
3. das Lenkrad mit nur einer Hand steuern, außer im Fall der Not,
4. akustische Signale einschalten, wenn er einen Krankenhausbereich, einen Bürobezirk oder
eine Ausbildungsstätte befährt,
5. akustische Signale einschalten, um andere Verkehrsteilnehmer zu bedrängen,
6. in einer willkürlichen und gefährlichen Art und Weise überholen oder andere Fahrzeuge
schneiden,
7. privaten Grundbesitz fremder Personen befahren,
8. Fahrgäste aus einer Gegend aufnehmen, von der es Verkehrsbeamte oder
Verkehrsschilder verbieten,
9. unhöfliche oder sarkastische Worte verwenden, oder seine Fahrgäste oder andere
Personen beleidigen und beschimpfen,
Abschnitt 100 (Bußgeld 2000 Baht und/oder ein Monat Gefängnis)
Der Taxifahrer muß zur Beförderung seiner Fahrgäste die kürzeste Strecke oder einen angemessenen
Umweg wählen und muss seine Fahrgäste an dem vereinbarten Ort absetzen.
Der Taxifahrer darf seine Fahrgäste während der Fahrt unter keinen Umständen im Stich lassen.
Abschnitt 101
[Der Taxifahrer hat gemäß der Vorschriften während seiner Dienstzeit eine Uniform mit einem
bestickten Kennzeichen zu tragen.]
Abschnitt 102 (Bußgeld 1000 Baht)
[Falls der Minister eine Stellfläche als Taxigelände ausweist, muss der Taxifahrer mit seinem Taxi dort auf
Fahrgäste warten.]

§ 13, Fußgänger
Abschnitt 103 (Bußgeld 200 Baht)
Ein Fußgänger muss den Bürgersteig oder den Seitenstreifen einer Straße benutzen. Sofern ein solcher
Bürgersteig oder ein Seitenstreifen am Fahrbahnrand nicht vorhanden ist, ist er berechtigt, auf eigene
Gefahr am Straßenrand entlang zu gehen.
Abschnitt 104 (Bußgeld 200 Baht)
Zur Überquerung einer Straße müssen Fußgänger einen Fußgängerüberweg benutzen und dürfen die
Straße nicht weniger als 100 Meter von dem Überweg entfernt überqueren.
Abschnitt 105 (Bußgeld 200 Baht)
[Verhalten von Fußgängern zur Überquerung einer Straße auf einem Fußgängerüberweg.]
Abschnitt 106 (Bußgeld 200 Baht)
[Verhalten von Fußgängern zur Überquerung einer Straße an einer Kreuzung ohne Fußgängerüberweg.]
Abschnitt 107 (Bußgeld 500 Baht)
[Fußgänger müssen einem Polizeibeamten, der den Verkehr mit Handzeichen oder Pfeifsignalen regelt,
Folge leisten.]
Abschnitt 108 (Bußgeld 500 Baht)
Fußgängern ist es nicht erlaubt sich in Formationen oder Gruppen zu bewegen, die den Verkehr
behindern, es sei denn, es handelt sich um:
1. militärische oder polizeiliche Formationen, die unter dem Kommando eines Beamten
stehen, und die sich entsprechend der Bestimmungen und Gepflogenheiten verhalten,
2. Formationen oder Umzüge, die von einem Verkehrsbeamten erlaubt wurden, und die in
Übereinstimmung mit den Vorschriften des Verkehrsbeamten durchgeführt werden
Abschnitt 109 (Bußgeld 500)
Es ist keiner Person ohne ausreichenden Grund gestattet auf einem Bürgersteig oder einem anderen für
Fußgänger ausgewiesenen Weg irgendwelche Handlungen vorzunehmen, die für andere Personen ein
Hindernis darstellen.
Abschnitt 110 (Bußgeld 500 Baht)
Es ist keiner Person ohne ausreichenden Grund gestattet, auf einer Straße oder in der Mitte eines Weges
Waren zu kaufen oder zu verkaufen, Gegenstände zu verteilen oder Geldbeträge zu erbitten, wodurch
der Verkehr behindert wird.

§ 14, Tiere und verschiedene Güter
Abschnitt 111 – Abschnitt 115

§ 15, Pferdefuhrwerke und Ochsenkarren
Abschnitt 116 – Abschnitt 118

§ 16, Sicherheitszonen
Abschnitt 119
Es ist einem Fahrer nicht erlaubt, in eine Sicherheitszone einzufahren, es sei denn, im Falle der Not oder
nach vorheriger Erlaubnis eines Verkehrsbeamten.

§ 17, Verschiedenes
Abschnitt 120 (Bußgeld 500 Baht)
Es ist dem Fahrer nicht erlaubt, rückwärts zu fahren, wenn er damit die Sicherheit gefährdet oder zu
einem Hindernis für den Verkehr wird.
Abschnitt 121 (Bußgeld 500 Baht)
[Der Fahrer eines Motorrads muss den für den Fahrer vorgesehenen Sattel benutzen. Sofern der
zuständige Beamte bei Überprüfung der Fahrzeugregistrierung feststellt, dass die Beförderung weiterer
Personen zugelassen ist, müssen die Personen auf dem dafür vorgesehenen Rücksitz oder in einem
Seitenwagen Platz nehmen.]
Abschnitt 122 (Bußgeld 500 Baht)
[Der Fahrer eines Motorrads sowie der Beifahrer müssen einen Motorradhelm tragen.]
Abschnitt 123 (Bußgeld 500 Baht)
[Die Anzahl der Personen auf den Vordersitzen (eines Autos) darf die Zahl zwei nicht überschreiten. Der
Fahrer muss einen Anschnallgurt anlegen und muss andere Personen auf dem Vordersitz ebenfalls einen
Anschallgurt anlegen lassen.]
Abschnitt 124 (Bußgeld 500 Baht)
[Die Fahrgäste dürfen die Sicht des Fahrers nicht behindern und den Betrieb des Fahrzeugs nicht stören.
Hält ein Bus, ein Schulbus oder ein Taxi vor einer Ampel oder einem Hindernis an, so dürfen keine
Personen ein- oder aussteigen. Der Fahrer wie auch der Schaffner dürfen das Ein- oder Aussteigen in den
obengenannten Situationen nicht erlauben.]
Abschnitt 125 (Bußgeld 400-1000 Baht)
Beim Passieren von engen Straßenpassagen zwischen Hügeln oder Bergen oder bei Fahrten auf Bergoder
Hügelstraßen, muss der Fahrer sein Fahrzeug nahe am linken Fahrbahnrand entlangführen und
beim Heranfahren an eine Kurve Hupsignale einsetzen, um entgegenkommende Fahrzeuge zu warnen.
Abschnitt 126 (Bußgeld 500 Baht)
Der Fahrer eines Fahrzeugs darf nicht in ausgekuppeltem Zustand oder mit durchgetretenem
Kupplungspedal eine Hangstraße oder Hügelabfahrt hinunterfahren.
Abschnitt 127 (Strafe 1000 Baht)
Der Fahrer eines Fahrzeugs darf nicht
1. in einem Abstand von weniger als 50 Metern hinter einem im Einsatz befindlichen
Rettungswagen herfahren
2. sein Fahrzeug in ein Brandeinsatzgebiet hineinfahren oder dort parken
3. sein Fahrzeug ohne Schutzvorrichtung vor eine Feuerwehrspritze fahren, während
Feuerwehrmänner im Einsatz sind, es sei denn, die Einsatzkräfte geben die Erlaubnis hierzu
Abschnitt 128 (Bußgeld 1000 Baht)
Es ist keiner Person erlaubt, Nägel, Drähte, Bruchstücke von Glas, Schmierfette, leere Dosen oder
andere Gegenstände zu benutzen, sie zu werfen oder ausfließen zu lassen, und damit Gefahren oder
Beschädigungen von Fahrzeugen oder Personen zu verursachen oder den Verkehr zu behindern.
Abschnitt 129 (Bußgeld 500 Baht)
Jedermann, der die ihm gehörenden vorbezeichneten Gegenstände aus Abschnitt 128 entweichen oder
herumfliegen läßt, ist verpflichtet, diese Gegenstände unverzüglich aus dem Weg zu räumen.
Abschnitt 130 (Bußgeld 1000 Baht)
Es ist niemandem erlaubt, in einem Abstand von 500 Metern zu einer Straße Gegenstände zu
verbrennen, die Rauch entwickeln, oder andere Handlungen vorzunehmen, die eine Gefahr für den
Straßenverkehr darstellen können.
Abschnitt 131 (Bußgeld 200 Baht)
Jedermann, der ein liegengebliebenes oder havariertes Fahrzeug von der Straße entfernt, muss
ebenfalls umgehend alle zerstörten Teile oder heruntergefallenen Gegenstände, die von solch einer
Fahrzeugpanne herrühren, entfernen.
Abschnitt 132 (Bußgeld 200 Baht)
[Der Fahrzeughalter und der Fahrzeugführer eines Schulbusses sind während des Einsatzbetriebes des
Schulbusses verantwortlich für die Anbringung eines nicht weniger als 15 cm hohen Schulbusschildes,
das an der Front- und Rückseite des Busses angebracht sein muss.
Wenn der Schulbus nicht im Einsatz ist und keine Schüler ein- oder aussteigen, muss der Busfahrer
dafür Sorge tragen, dass das Schulbusschild verdeckt wird, und, falls der Bus mit roten Warnlampen
ausgestattet ist, dafür Sorge tragen, dass jene nicht in Betrieb sind.]
Abschnitt 133 (Bußgeld 500 Baht)
[Ein Fahrzeug, das für Umzüge, zu Werbe- oder Unterhaltungszwecken auf der Straße im Einsatz ist,
benötigt eine Erlaubnis der Verkehrspolizei.]
Abschnitt 134 (Bußgeld 10.000 Baht und/oder nicht weniger als drei Monate Gefängnis)
Es ist keinem Fahrzeug auf der Straße erlaubt, zu rasen, es sei denn, es liegt eine schriftliche
Genehmigung eines Verkehrsbeamten vor.
Jede Ermunterung zur Raserei von Fahrzeugen auf der Straße ist nicht erlaubt, es sei denn, es liegt eine
schriftliche Genehmigung eines Verkehrsbeamten vor.

§ 18, Handlungsvollmacht der Verkehrsbeamten und der zuständigen Beamten
Abschnitt 135
[Ein Verkehrsbeamter ist nach diesem Gesetz berechtigt in Übereinstimmung mit dem
Grundstücksbesitzer, ein privates Grundstück als Straße zu erklären.]
Abschnitt 136
[Der Leitende Direktor kann Verkehrsausbilder berufen, die Freiwillige auszubilden, und die den
zuständigen Beamten assistieren.]
Abschnitt 137
In Ausübung seiner nach diesem Gesetz übertragenen Dienstpflichten wird der freiwillige Verkehrshelfer
zu einem Beamten nach dem Strafgesetzbuch.
Abschnitt 138 (Bußgeld 1000 Baht)
[Im Falle eines Unfalles oder eines Notfalles ist der Verkehrsbeamte oder der zuständige Beamte
berechtigt, jede Handlung anzuweisen, die ihm geeignet und notwendig erscheint, wie z. B.:
1. Ein Verbot zur Weiterfahrt von Fahrzeugen aller oder gewisser Kategorien zu verhängen sowie
Regelungen für Fußgänger auszusprechen
2. Ein Verbot zum Anhalten oder Parken von Fahrzeugen auszusprechen
3. Ein Verbot zum Abbiegen, Wenden oder Rückwärtsfahren von Fahrzeugen auszusprechen
4. Eine Straße als Einbahnstraße zu erklären]
Abschnitt 139 (Bußgeld 1000 Baht)
[Wenn es einem Verkehrsbeamten geeignet erscheint, kann er Verkehrsregeln festlegen und
bekanntgeben.]
Abschnitt 140
[Stellt der Polizeibeamte einen Verkehrsverstoß fest, so kann er eine mündliche Verwarnung
aussprechen, oder er kann dem Fahrer eine schriftliche Aufforderung zur Meldung auf einer
Polizeidienststelle überreichen. Falls ein Fahrer nicht auffindbar ist, ist eine schriftliche Benachrichtigung
am Fahrzeug an einer deutlich sichtbaren Stelle zu hinterlassen.
Wird eine schriftliche Aufforderung zur Meldung auf einer Polizeidienststelle ausgestellt, so kann der
Polizeibeamte vorübergehend die Fahrerlaubnis einbehalten und eine Ersatzfahrerlaubnis ausstellen, die
zum Führen eines Fahrzeugs für eine Zeitspanne von nicht mehr als sieben Tagen berechtigt.]
Abschnitt 141
[Die Bußgeldgebühren können durch Zahlungsanweisung oder durch Übersendung eines Bankschecks
zusammen mit einer Kopie der ausgestellten polizeilichen Aufforderung beglichen werden.]
Abschnitt 142 (Bußgeld 1000 Baht)
[Der Verkehrsbeamte oder der zuständige Beamte ist berechtigt nach folgenden Gründen ein Fahrzeug
anzuhalten:
1. wenn Fahrzeugmängel vorliegen, die den Bestimmungen des Abschnitts 6 widersprechen,
2. wenn er Grund zur Annahme hat, dass der Fahrer oder eine mitfahrende Person die
Bestimmungen dieses Gesetzes oder die Fahrzeuggesetze verletzten oder nicht beachten.
Falls der Verkehrsbeamte, der Ermittlungsbeamte oder der zuständige Beamte erkennen, dass
der Fahrer Bestimmungen der Abschnitte 43 (1) oder (2) verletzen, kann ein Fahrzeugtest oder ein
Trunkenheitstest angeordnet werden.
Falls der Fahrer die Tests ablehnt, kann er für einen notwendigen Zeitraum in Gewahrsam genommen
werden, damit er den Tests unterzogen werden kann. Wenn bei dem Fahrer nichts gefunden werden
kann, ist er umgehend von allen Anschuldigungen zu entlasten.]
Abschnitt 143 (Bußgeld 1000 Baht)
[Falls ein Fahrzeug die Bestimmungen nach Abschnitt 6 nicht erfüllt, kann der Verkehrsbeamte eine
schriftliche Aufforderung zur Überprüfung des Fahrzeugs erlassen.]
Abschnitt 144 (Bußgeld 1000 Baht)
[Wenn der Fahrzeugbesitzer oder der Fahrzeugführer das Fahrzeug nach Abschnitt 143 reparieren lassen
hat, muss er das Fahrzeug zu einer Kontrolle vorfahren und die Ausstellung einer Bescheinung abwarten,
bevor er sein Fahrzeug wieder in Betrieb nehmen darf.]
Abschnitt 145
[Der Ermittlungsbeamte ist nach diesem Gesetz berechtigt, alle Verstöße zu ermitteln, und ist ferner
berechtigt, Strafgebühren zu verhängen oder mündliche Verwarnungen auszusprechen.]
Abschnitt 146
Die Bußgelder nach diesem Gesetz, die in der Bekanntmachung des Innenministeriums näher
beschrieben sind, und die im Stadtgebiet von Bangkok oder in einer Provinz oder in einem Distrikt
anfallen, sind teilweise der Stadt Bangkok oder der Provinzverwaltung für Verkehrsangelegenheiten oder
vollständig der Distriktsverwaltung zuzuteilen, die in der Bekanntmachung des Innenministeriums näher
beschrieben ist.

§ 19, Geldbußen
Abschnitt 147 – Abschnitt 160
Abschnitt 161
Falls ein Fahrer einen Verkehrsverstoß nach diesem Gesetz begangen hat, dann ist der Befehlshaber der
Stadtpolizei von Bangkok, der Befehlshaber der Provinzpolizei, der Befehlshaber der Verkehrspolizei,
der Befehlshaber der Fernstraßenpolizei oder die von den genannten Beamten autorisierten Personen
berechtigt, die Fahrerlaubnis dieses Fahrers einzuziehen und bis zu sechzig Tagen einzubehalten.
Der Fahrer, dessen Fahrerlaubnis gemäß Paragraph 1 eingezogen worden ist, ist berechtigt, innerhalb
von 15 Tagen vom Tag des Einzuges an eine Beschwerde an den Leitenden Direktor zu richten.
Der Leitende Direktor wird die Eingabe prüfen und wird innerhalb eines Monats eine Entscheidung zur
Freigabe oder zum Einbehalten der Fahrerlaubnis treffen. Die Entscheidung des Leitenden Direktors ist
unanfechtbar.
Abschnitt 162
Falls während einer Gerichtsverhandlung der Fahrer durch einen Richterspruch für schuldig befunden
wird, eine Straftat nach diesem Gesetz oder dem Kraftfahrzeuggesetz begangen zu haben, und falls es
dem Gericht erscheint, dass der Fahrer mit seiner Fahrweise möglicherweise eine Gefahr für Personen
und Eigentum fremder Personen darstellt, ist das Gericht befugt, die Aussetzung oder Widerrufung der
Fahrerlaubnis für eine solche Person anzuordnen.
Abschnitt 163
Wenn in einer Gerichtsverhandlung festgestellt wird, dass Gesetzesbestimmungen, die Bestimmungen
dieses Gesetzes oder die Bestimmungen des Kraftfahrzeuggesetzes verletzt worden sind oder ihnen
zuwider laufen, und wenn in einem solchen Fall der Gesetzesverletzung Verkehrszeichen oder –
signale, die von einem zuständigen Beamten angeordnet worden sind, beschädigt wurden, ist die
Staatsanwaltschaft berechtigt, den Schuldigen strafrechtlich zu verfolgen und Schadensersatz an den
Verkehrsanlagen zu verlangen.